Im April 2022 hat die jährliche Stichprobenkontrolle zur Überprüfung der in der Berufsordnung vorgeschriebenen Pflichtfortbildungen für das Jahr 2021 stattgefunden. Betroffen waren wie immer 10% (465) der berufstätigen Kammermitglieder, die nach dem Zufallsprinzip elektronisch ausgewählt wurden. Von diesen Kammermitgliedern wurde die Vorlage von Teilnahmebestätigungen über den Besuch anerkannter Fortbildungsveranstaltungen gefordert. Nachzuweisen waren mindestens 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, die zum Beispiel bereits mit dem (Online-)Besuch eines Tagesseminars oder zweier Halbtagesseminare erfüllt werden konnten.
16. März 2023
Positive Fortbildungsbilanz 2021
Das Ergebnis ist ähnlich wie im Vorjahr mit über 93% erfüllter Fälle positiv ausgefallen. Die jährliche Stichprobenkontrolle wird seit 2017 durchgeführt. Im April 2023 wird die Stichprobe für das Jahr 2022 gezogen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Nachprüfung zu ermöglichen, sollten die Mitglieder bereits bei Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung auf die Anerkennung als Pflichtfortbildung durch uns oder eine andere Architektenkammer achten und sich nach Besuch der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung vom Veranstalter aushändigen lassen, aus der Trägerschaft, Inhalt und Stundenzahl der Fortbildung hervorgehen. So können Rückfragen vermieden werden. Als Pflichtfortbildung anerkannte Veranstaltungen können beispielsweise über die Architektenkammer Rheinland-Pfalz: Fortbildung (diearchitekten.org/fortbildung) gebucht werden. Sichern Sie sich am besten schon jetzt einen Platz in Ihrer Wunschfortbildung.