Gemäß Architektengesetz sind alle Mitglieder der Architektenkammer verpflichtet, Fortbildungen in einem Umfang von mindestens acht (Unterrichts-) Stunden à 45 Minuten pro Jahr nachzuweisen.
Anerkannt sind alle Fortbildungsveranstaltungen der Kammer.Auch Teilnahmebestätigungen von anderen Bildungsträgern, Hochschulen oder Behörden werden akzeptiert, wenn diese vor der Veranstaltung bei der Architektenkammer mit einer konkreten Stundenzahl als Fortbildung anerkannt wurden.
Veranstaltungen, die andere Architekten- oder Ingenieurkammern als Fortbildung anerkannt haben, sind ebenfalls von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz anerkannt. Auf der vom Bildungsträger ausgestellten Teilnahmebestätigung muss in diesem Fall vermerkt sein, welchen Anerkennungsumfang die Veranstaltung hat und welche Kammer diese ursprünglich anerkannt hat.
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