Zur Videokonferenz trafen sich Landkreistag und Architektenkammer Rheinland-Pfalz Ende Januar vor dem Hintergrund der neuen HOAI. Der Landkreistag hatte Interesse an einer Kooperation mit der Kammer bekundet. Eingangs des Gesprächs erläuterte der Landkreistag die Bedeutung der HOAI für Kreise und Kommunen.
Nach einem intensiven Informationsaustausch über Art und Umfang der nun geltenden Neuerungen waren sich Architektenkammer und Landkreistag einig, dass es ohne HOAI-Mindestsätze nun nicht zu einem Preiswettbewerb kommen dürfe. Dieser ist nicht nur gemäß §76 VGV unzulässig, sondern berge auch, so die Gesprächsteilnehmer, erhebliche Risiken hinsichtlich Qualität, Nachhaltigkeit und Effizienz. Da beide Seiten ein vitales Interesse an der Angemessenheit von Honoraren hätten, vereinbarten Landkreistag und Kammer eine enge Zusammenarbeit.
Im nächsten Schritt wird ein Argumentationskanon für die Einhaltung des Basishonorars als unterer Grenze formuliert. Dieser Kanon soll bei Sitzungen des Landkreistages im Rahmen von Vergabeinformationen Verwendung finden und bei der gemeinsamen geplanten Veranstaltung „Chance und Aufgabe: Baukultur und Bauen in ländlichem Raum“ am 14. April (eine Hybridtagung in Prüm) als Handreichung vorgestellt werden.