Zum Gespräch eingeladen hatte der finanzpolitische Sprecher des Bündnis 90/ Die Grünen und Vorsitzender des Arbeitskreises, Ulrich Steinbach.
Reker stellte zunächst die gesellschaftlichen Aufgaben der Kammer, wie die Förderung der Baukultur, und die wichtigsten berufspolitischen Themen vor. In Bezug auf das energetische Bauen und Sanieren erinnerte Reker daran, dass dies mit einer angemessenen Gestaltung verbunden sein müsse. Bei der Etablierung der derzeit geplanten zehn regionalen Energieagenturen in Rheinland-Pfalz sei es daher wichtig, Architekten und Ingenieure als Berater und Beiratsmitglieder zu beteiligen. Reker verwies auch auf die landesweite Initiative „Impulse für den Wohnungsbau“, die sich für die Sicherung des Sozialen Wohnungsbaus, die bedarfsorientierte Steuerung der Förderaktivitäten beim Bauen sowie der Überprüfung von qualitativen Alternativen im Wohnungsbau einsetzt.
Andreas Hartenfels, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, thematisierte die sich bei Sanierungsmaßnahmen häufenden Schäden durch Ausführungsfehler. Die Vertreter der Architektenkammer bestätigten dieses grundsätzliche Problem. Sanierungsaufgaben erforderten ein umfangreiches Wissen und eine umfassende Planung. Aus diesem Grund sei die Tendenz, insbesondere energetische Sanierungen ohne Architekten durchzuführen, zu kritisieren. Hartenfels hinterfragte zudem das Engagement der Kammer beim ökologischen Bauen. Die Kammervertreter wiesen darauf hin, dass grundsätzlich eine passgenaue, projektbezogene Auswahl der Baustoffe und der Ausführungsweise entscheidend sei.
Auf Nachfrage von Thomas Griese, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, führte Reker aus, dass die Wiederbelebung der Innenstädte und Dorfkerne sowie die damit verbundenen neuen Grundstücks- und Gebäudelösungen für das inzwischen veränderte Wohnverhalten im Fokus des Berufsstandes ständen. Eine weitere aktuelle Herausforderung sei das barrierefreie Bauen. Die Kammer informiert seit langem gemeinsam mit der Landesberatungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ über dieses Thema.
Die Kammervertreter betonten zudem, dass der zunehmende Fachkräfteschwund von Architekten und Planern in Bauverwaltungen problematisch sei. Es sei dringend erforderlich, dass Bauanträge von Fachleuten bearbeitet werden. Auch sei die Freistellung von Bauvorhaben von der Baugenehmigung nicht vertretbar. Hier müsse der Verbraucherschutz im Vordergrund stehen, ebenso wie bei der Berufsqualifikation der Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten.
Die mit einer Bauvorlageberechtigung verbundenen Kenntnisse und Erfahrungen seien die Grundvoraussetzung für eine geordnete Planung und damit für den Bauherren ein sicherer Beginn eines Bauvorhabens. Aus diesem Grund spreche sich die Architektenkammer auch gegen die Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes auf den Berufsstand aus. Es sei wichtig, dass Berufsvertreter aus außereuropäischen Ländern auch weiterhin über eine gleichwertige Qualifikation wie europäische Berufsvertreter verfügen. Nur so könne der Verbraucherschutz sichergestellt werden.
Archivbeitrag vom 19. April 2013