Grundsätzlich haben sich die RPW 2008 in der Anwendung bewährt. Daher sind mit der Novellierung lediglich Änderungen verbunden, die auf der Grundlage der Anwendungserfahrungen die Handhabung für Auslober weiter erleichtert und Begrifflichkeiten klarer fasst. Inhaltlich standen die Stärkung des offenen Wettbewerbes und die bevorzugte Beauftragung des ersten Preisträgers sowie ein erleichterter Zugang für kleine und junge Büros im Fokus der Überarbeitung.
Wichtige Hilfestellungen gibt die RPW 2013 (MEHR) insbesondere auch in verschiedenen Anlagen für Verfahrensabläufe im Wettbewerb, beispielsweise zur Überarbeitungsphase, zu Rückfragenkolloquien, Wettbewerbsunterlagen und zur Berechnung der Wettbewerbssumme.
Für Planungswettbewerbe im Bereich des Bundesbaus gilt die RPW 2013 bereits seit dem 1. März 2013. In Rheinland-Pfalz wurde die RPW 2013 durch Erlass des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 2013 für den Landesbau eingeführt. Mit der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift vom 1. Juni 2014 im Miniterialblatt (MEHR) der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2014 gilt die Richtlinie für Planungswettbewerbe - RPW - in der jeweils aktuellen Fassung neben den Bauvorhaben des Landes auch für Zuwendungsbauten und kommunale Gebietskörperschaften.