Vor kurzem wurde der Architektenkammer aus offensichtlich sicherer Quelle unter Nennung des Bauherren- und des Architektennamens ein privates Projekt angezeigt, bei dem die Leistungen für Honorar unterhalb der HOAI-Mindestsätze am Fiskus vorbei bezahlt worden sein sollen. Ob wir hier die Spitze einer Eisscholle oder eines -berges sehen, sei dahingestellt. Auf jeden Fall wird die unermüdliche politische Arbeit für den Berufsstand konterkariert, jeder gesicherten Erkenntnis zum Trotz wird der Eindruck vermittelt, HOAI-Honorare seien zu hoch.
Verstöße gegen geltendes Honorarrecht sind kein Kavaliersdelikt; deshalb leiten wir notwendige berufsrechtliche Schritte ein und die Angelegenheit ans zuständige Finanzamt weiter. Erfreulich ist das nicht und es stellt sich die Frage nach Gründen für Honorarunterschreitungen: Doppelverdiener argumentieren vielleicht: „Weniger reicht auch“, andere lassen zu Lasten der Qualität einfach Leistungen weg. Oft halten Sie dem Auftraggeberdruck nicht stand, können die Höhe nicht vermitteln, oder schlichtweg nicht kalkulieren. Wer einmal zu erwartendes Honorar nach Leistungsphasen „aufgedröselt“ hat, wird sehen, dass da jeweils gar nicht so viel zu holen ist, und der Bauherr kapiert’s dann auch.
Vor dem Hintergrund der hart erkämpften 6. HOAI-Novelle werden viele Seminare angeboten, zur HOAI selbst, zur wirtschaftlichen Büroführung und Kostenkalkulation, zum Marketing und zur Akquisegesprächsführung. Konkrete Fragen werden auch von der Rechtsabteilung der Kammer beantwortet. Es bleibt, Angebote anzunehmen; jeder Einzelne profitiert von der Fort- und Weiterbildung und der Fähigkeit, Honoraransprüche verständlich zu vermitteln. Wer das kann, muss nicht versuchen seine Marktattraktivität zu steigern, indem er die Leistung für „kleines schwarzes“ Geld anbietet.
Vizepräsident Ernst Wolfgang Eichler, Alzey
Archivbeitrag vom 14. August 2009