Altersvorsorge durch das Versorgungswerk

Mit der Kammerzugehörigkeit gehören Berufsangehörige dem Versorgungswerk der Architektenkammer, der Bayerischen Architektenversorgung, an – ein leistungsfähiges berufsständisches Versorgungswerk mit Kapitaldeckung. Die Leistungen des Versorgungswerks umfassen die Alters-, Witwen-, und Waisenrente, Kinderzuschüsse zu den Renten, Zuschüsse zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit sowie den Schutz vor Berufsunfähigkeit – und das von der ersten Beitragszahlung an.

Ist Ihre Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften geregelt oder besteht bereits eine Mitgliedschaft in einem anderen berufsständischen Versorgungswerk, können Sie sich von der Mitgliedschaft im Bayerischen Versorgungswerk befreien lassen.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie direkt bei der Bayerischen Versorgungskammer. MEHR

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