Digitaler Bauantrag
Einheitliche Standards für den digitalen Prozess
Digitaler Bauantrag bedeutet oft nur, dass die Unterlagen digital eingereicht werden können. Und zwar als zweidimensionale pdf-Datei, die wie eine Bilddatei funktioniert und nicht in ein System zur weiteren Bearbeitung und für verschiedene Zwecke eingelesen werden kann. Zudem müssen durch die vorgeschriebene Schrifterfordernis, alle Unterlagen auch in Papierform abgegeben werden.
Damit digitale 3D-Gebäudemodelle im Rahmen eines Bauantragsverfahrens genutzt werden können, müssen jedoch einheitliche Standards definiert werden und ein bundesweit einheitliches Konzept vorliegen.
Was den weiteren Ablauf des Bauantragsverfahrens betrifft, gibt es momentan für Planer und Bauherren noch keinen Einblick. Bei einigen Bauämter gibt es inzwischen Systeme, die Anhand einer Ampel anzeigen, in welcher Bearbeitungsstufe sich der Antrag befindet.
Der Weg zu einem digitalen Workflow, der effizient und transparent ist, und das ganze Verfahren beschleunigt, schien in weiter Ferne.
Das soll sich nun ändern: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes verpflichtet die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen bis zum Jahr 2022 auch online anzubieten. In verschiedenen Modellregionen und Modellkommunen wird die digitale Transformation bereits von Bauämtern erprobt.
Die Bundesarchitektenkammer hat eine Arbeitsgruppe zum digitalen Bauantrag unter Federführung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gegründet. MEHR