Ad-hoc Arbeitsgruppe „Digitaler Bauantrag“
Referenzprozess als Grundlage
Im Rahmen der Federführung PLUS der Bundesarchitektenkammer hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat für die Ad-hoc Arbeitsgruppe „Digitaler Bauantrag“ die Federführung übernommen.
Dort wurde der „Referenzprozess aus Sicht des Entwurfsverfassers“ entwickelt. Er konzentriert sich auf die Rolle der Kammermitglieder als Entwurfsverfasser und Fachplaner sowie der Bauherren und beschreibt idealtypisch deren Einbeziehung
• in den digitalen Bauantrag,
• in das behördliche Genehmigungsverfahren und
• die öffentlich-rechtlichen Verfahrensschritte in der Bauausführung bis zur Fertigstellung des Vorhabens.
Im Vordergrund steht der Ablauf im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 und 64 MBO, § 64 und 65 BauO NRW).
Anlass ist die im Rahmen des OZG [Onlinezugangsgesetz] notwendige digitale Bereitstellung aller behördlichen Dienstleistungen bis 2022.
Der Referenzprozess wird im Ergebnis den Länderarchitektenkammern, den Behörden, den Ingenieurkammern und dem IT-Planungsrat zur Verfügung gestellt werden. Er kann so in den Ländern, in denen ein digitaler Bauantrag entwickelt wird, als Grundlage für die gemeinsame Erarbeitung mit den Behörden/Ministerien dienen.
Weitere Informationen erhalten sie bei der Architektenkammer NRW. Mehr...