Die Satzungen für die Fachgebietsregister sind in Kraft getreten.
Im Vorstand der Bundesarchitektenkammer haben die Länderarchitektenkammern die bundesweite Einführung von Fachgebietsregistern beschlossen. Hintergrund war die BAK-Initiative „Generalist Plus“. Im Vordergrund steht der generalistische Anspruch des Berufstandes, den es zu erhalten galt. Ihm zur Seite gestellt sind jetzt besondere Qualifikationen, die ergänzend in sogenannten „Registern“ dokumentiert werden. Die Eintragung ermöglicht dem Berufstand, Schwerpunkte sichtbar zu machen, ähnlich einer Fachanwaltsbezeichnung bei Rechtsanwälten. Diese Tätigkeiten können weiterhin auch ohne einen Registereintrag ausgeübt werden.
Am 24. März 2023 hatte die Vertreterversammlung in Pirmasens den vorletzten Schritt auf dem Weg Umsetzung dieses Beschlusses in Rheinland-Pfalz getan: Verabschiedet wurden die jeweiligen Satzungen.
Mit der Genehmigung der Satzungen durch das Aufsicht führende Ministerium der Finanzen und der förmlichen Ausfertigung durch den Präsidenten am 24. Mai 2023 ist nun auch der letzte Schritt erfolgt. Ab sofort können Pflichtmitglieder der Kammer Anträge für die Fachgebietsregister stellen.
Die besondere Qualifikation muss nachgewiesen werden. Für die Nachweise orientieren Sie sich bitte am genauen Wortlaut der hier veröffentlichten vollständigen Satzungstexte. Hier finden Sie das zugehörige Antragsformular: MEHR
(Für eine bessere Übersichtlichkeit beim Ausfüllen, empfehlen wir, im Acrobat Reader DC unter Bearbeiten → Einstellungen → Formulare → Markierungsfarbe, das Häkchen "Randfarbe für Felder bei Mauskontakt anzeigen" zu entfernen.)