Mangelmanagement, Abnahme, Verjährung,
Abrechnung im Bauvertrag

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Mangelmanagement, Abnahme, Verjährung und Abrechnung im Bauvertrag sind Rechtsbegriffe deren grundsätzliche Wirkungsweisen jedem Architekten und Ingenieur bekannt sein müssen. Gerade bei diesen sensiblen Vertragsthemen können Fehler gemacht werden, für die der Architekt/Ingenieur seinem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig wird.

Seminar:
24060

Termin:
14. November 2024 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Berlin

Teilnehmergebühr:

159- € / 219,- € Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz


Mangelmanagement, Abnahme, Verjährung und Abrechnung im Bauvertrag sind Rechtsbegriffe deren grundsätzliche Wirkungsweisen jedem Architekten und Ingenieur bekannt sein müssen. Gerade bei diesen sensiblen Vertragsthemen können Fehler gemacht werden, für die der Architekt/Ingenieur seinem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig wird.

Ausführungsfehler des Unternehmers werden durch ein Aufsichtsversagen des Architekten/Ingenieurs ermöglicht. Planungsfehler können sich im Bauwerk verkörpern, weil der Unternehmer seiner Prüfungs- und Mitteilungsverpflichtung nicht genügt.

Im Webinar wird besprochen, wie die am Bau Beteiligten ihre Verantwortungsbereiche sachgerecht gegeneinander abgrenzen können. Außerdem wird gezeigt, wie Abnahmen sinnvoll und zeitsparend organisiert und durchgeführt werden. Diese und nachfolgende Fragen werden im Seminar anhand von vielen Praxisbeispielen erläutert.

 1. Mangelmanagement

  • Beweislast für Mängel vor und nach Abnahme
  • Was ist ein Mangel?
  • Regel der Technik vs. Stand der Technik
  • Was ist ein optischer Mangel?
  • Was ist ein technischer Mangel?
  • Was sind hinnehmbare Mängel?
  • Was ist eine Bagatelle? 
  • Hauptunterschiede zwischen den BGB- und VOB/B-Regelungen
  • Die ordnungsgemäße Mangelanzeige
  • Organisieren und Verwalten von Mängeln
  • Mängelbegehungen vor der Abnahme
  • Voraussetzung für die Ersatzvornahme/Selbstvornahme
  • Überwachung der Mängelbeseitigung durch den Architekten vor und nach der Abnahme
  • Einbehalte wegen mangelhafte Ausführung I Werklohnminderung wegen mangelhafter Ausführung

 2. Abnahme

  • Die rechtlichen Folgen der Abnahme
  • Die verschiedenen Abnahmemöglichkeiten
  • Wirkungsweise der technischen Abnahme
  • Wirkungsweise der Teilabnahme
  • Hauptunterschiede zwischen den BGB- und VOB/B-Regelungen
  • Was kann und darf der Architekt/Ingenieur abnehmen?
  • Wie organisiert man die Abnahme sinnvoll und zeitsparend?
  • Das ordnungsgemäße Abnahmeprotokoll
  • Welche Vorbehalte sind bei der Abnahme zu berücksichtigen?
  • Wie funktioniert die Abnahmeverweigerung?
  • Was ist die VOB-Zustandsfeststellung?
  • Was ist die BGB-Zustandsfeststellung?
  • Der AG gerät in Annahmeverzug. Was bedeutet das?

 3. Verjährung 

  • Unternehmer und Architekt haften dem Bauherrn als Gesamtschuldner für das mangelfreie Werk. Was genau bedeutet das?
  • Was bedeutet Gewährleistung?
  • Was bedeutet Verjährung?
  • Hauptunterschiede zwischen den BGB- und VOB/B-Regelungen
  • Wie lange sind „normale“ Verjährungsfristen?
  • Wie und warum kann die Verjährung eingeschränkt oder verlängert werden?

Zur Information:
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Architektur – Innenarchitektur – Landschaftsarchitektur