Seminar:
25007
Termin:
28. Januar 2025 09:00 Uhr
- 17:00
Uhr
Referent:
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Berlin
Teilnehmergebühr:
159,- € / 219,- € Gäste
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Die Objektüberwachung ist eine lohnende Aufgabe für den Architekten, speziell dann, wenn er Teile der Planung des Gebäudes erbracht hat. Der dadurch vorhandene Informationsvorsprung ist gewaltig und sollte nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden. Letztlich bedeutet Objektüberwachung die Durchsetzung und Verteidigung der eigenen Planungsideen vor Ort auf der Baustelle.
Die vielfach beschworene Haftungsintensivität der Objektüberwachung kann durch geschickte Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Ingenieur deutlich reduziert werden. Darüber hinaus werden im Seminar typische „Fettnäpfe“ der Objektüberwachung aufgezeigt, denen man sich nicht ohne Not aussetzen muss.
Seminarziel:
Im Seminar werden effektive, fach- und sachgerechte Objektüberwachung besprochen und anhand vieler Fallbeispiele praxisnah dargestellt. Durch das systematische Bearbeiten und Beantworten von Fragestellungen aus dem Themenbereich der Objektüberwachung wird dem Seminarteilnehmer praxisnahes und sofort einsetzbares Wissen an die Hand gegeben.
Grundlegende Aufgaben der Objektüberwachung
- Begriffsklärung Objektüberwachung, Bauleitung, Fachbauleitung und Bauüberwachung
- In welcher Beziehung stehen Objektüberwacher und Planer?
- … und dann war da noch der Projektsteuerer - welche Aufgabe hat die Projektsteuerung?
- Welche grundlegende Leistungspflicht hat der bauleitende Architekt während der Bauausführung?
- Welche individuellen vertraglichen Ausgestaltungen zwischen Auftraggeber und Objektüberwachung sind sinnvoll, welche sind erforderlich?
- Welche Vollmacht hat der Objektüberwacher während der Bauausführung?
- Ist der „verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO“ eine lohnende Aufgabe für den Objektüberwacher?
- Richtiges Abnahmemanagement der eigenen Leistungen - wie funktioniert das?
Bauablauf
- Intensität der Objektüberwachung
- Koordination der am Bau Beteiligten mit unterschiedlichen Werkzeugen
- Dokumentationspflichten z.B. durch das Führen des Bautagesbuches und Darstellung geeigneter Alternativen
- Baurundgänge, Zustandsfeststellungen, Baubesprechungen, Jourfix
- Qualitätssicherung auf der Baustelle - nur ein Modewort?
- Einhaltung von Terminen durch knallhartes Termincontrolling
- Mustererstellung und Bemusterung - die vergessene Hauptleistung
Exkurs zur nachtragslosen Bauvertragsart
- Welches ist die „sicherste“ Bauvertragsart?
- Welche Kriterien sind für den Auftraggeber bei Vertragsvergabe besonders wichtig?
- Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Auftraggeber bei der Vergabe an einen Generalunternehmer?
- Was wird verpauschaliert beim Pauschalvertrag?
- Gibt es unterschiedliche Pauschalvertragsarten?
- Wer trägt das Mengenermittlungsrisiko beim Pauschalvertrag?
- Was bedeutet „schlüsselfertig“ im Rahmen des Pauschalvertrages?
- Welcher Planungsstand sollte bei einem „Schlüsselfertig-Vertrag“ unbedingt vorliegen?
Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung
- Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?
- Wie viele Nachfristen sind zu setzen?
- Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?
- Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?
- Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?
- Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?
- Die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB
- Was bedeutet förmliche Abnahme?
- Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?
- Fertigstellungsmeldungen durch den Unternehmer
Abrechnung und Kostenfeststellung
- Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet - welche Regelungen sind einschlägig im BGB- und VOB-Vertrag? Übersicht hochbaulicher Abrechnungsregelungen
- In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?
- Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
- Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
- Wie und in welcher Zeit muss der Architekt die Rechnung prüfen wenn es zwischen Auftraggeber und Unternehmer eine Skontoabrede gibt?
- Bis wann kann der Auftraggeber zuviel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern?
- Bis wann kann der Unternehmer zuwenig geforderten Werklohn vom Auftraggeber einfordern?
- Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?
- Wie lange muss der Auftraggeber auf die Schlussrechnung warten?
- Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?