09. Mai 2016

Die Kammergremien

Was sind eigentlich die Aufgaben und Einflussmöglichkeiten der Vertreterversammlung und des Kammervorstandes?

Im November dieses Jahres wird das Parlament der Kammermitglieder, die Vertreterversammlung, neu gewählt. Sie ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der Architektenkammer. In den rund zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen der Vertreterversammlung wird über die berufsrechtlichen Grundsätze der Kammerarbeit entschieden und über alle Angelegenheiten von berufspolitischer Bedeutung diskutiert. Die Vertreterversammlung beschließt die Kammersatzung und diverse Ordnungen, wie beispielsweise die Berufsordnung, die Beitragsordnung und die Sachverständigenordnungen. Ihr obliegt weiter die Wahl des Vorstandes und die Bildung von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, die sich mit wichtigen berufsrelevanten Themen eingehend befassen. Neben festen Ausschüssen zu den Themen „Ausbildung, AIP/Junge Architekten, Weiterbildung“, „Vergabe und Wettbewerbswesen“, „Haushalt und Finanzen“ sowie „Sachverständigenwesen“ gibt es bedarfsgerechte Arbeitsgruppen zu aktuellen berufspolitischen Themen.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden in gleicher, geheimer und direkter Wahl per Briefwahl für fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Das Wahlrecht kann nur in der Fachrichtung, der der Wahlberechtigte angehört, ausgeübt werden. Jeder hat dabei so viele Stimmen, wie in seinem Wahlbezirk Vertreter auf seine Fachrichtung entfallen. Die Satzung der Architektenkammer bestimmt, dass die Anzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung 50 Personen nicht überschreiten soll. Aktuell beträgt die Zahl der Vertreter 48. Proportional zur Gesamtzahl aller Mitglieder kann sich die Anzahl der Vertreterversammlungsmitglieder für die kommende Legislaturperiode ändern.

Der Vorstand

Der von der Vertreterversammlung gewählte Vorstand der Architektenkammer besteht üblicherweise aus elf Personen: dem Präsidenten, zwei Stellvertretern und acht weiteren Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden üblicherweise aus den Reihen der Vertreterversammlung gewählt, dies ist jedoch nicht zwingend. Der Vorstand führt die Geschäfte der Architektenkammer und ist insbesondere zuständig für die Führung der Berufsverzeichnisse, wie der Architektenliste, die Aufstellung des Haushaltsplans und der Haushaltsrechnung, die Bestellung der Mitglieder des Eintragungsausschusses und der macht Vorschläge zur Auswahl von ehrenamtlichen Beisitzern der Berufsgerichte. Der Vorstand verfügt weiter über ein Rügerecht, kann also Berufspflichtverletzungen von Mitgliedern schriftlich beanstanden. Weiter berät und beschließt der Vorstand über diejenigen Aufgaben der Kammer, die nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und erhalten für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

  

Archivbeitrag vom 09.05.2016