Das Online-Zugangsgesetz verpflichtet die Behörden, weite Teile ihrer Dienstleistungen auch online abzuwickeln. Als eines der ersten Angebote soll das Bauantragsverfahren digitalisiert werden. Hierzu wurde seitens des BMI ein Digitalisierungslabor durchgeführt, indem exemplarisch für das Verfahrenen ein Prototyp für ein Webportal designt wurde, der jetzt von den Ländern weiterentwickelt werden muss. Für die Kommunikation mit den Behörden wurde das Datenformat X Bau entwickelt, für die Bauleitplanung X Planung. Die BAK beteiligt sich an diesen Prozessen, sei es mit berufspolitischen Stellungnahmen, bei der Entwicklung eines Idealprozesses, bei der Erprobung des Klick Dummys oder in zahlreichen Workshops zum Verfahren an sich. Eingebunden hierbei ist immer das Referat Digitalisierung der BAK, die Steuerungsgruppe Digitalisierung und zu einzelnen Fragestellungen sogenannte Ad-hoc Arbeitsgruppen, die sich unter der Federführung einzelner Länderkammern vertieft mit den Fragestellungen auseinandersetzen.
Ein wichtiger Baustein im Zusammenhang mit dem digitalen Bauantrag ist die Überprüfung der Bauvorlageberechtigung. Hierfür erarbeiten die Ad-hoc AG „Digitaler Bauantrag“ unter der Federführung der AK NRW und die Ad-hoc AG „Kammerseitige Datenbankstruktur mit Schlüsselstelle zu Bauaufsichtsbehörden“ unter der Federführung der AK Hessen eine digitale Schnittstelle, die in das X-Bau Verfahren direkt eingebunden werden soll. Und dies kostenfrei für die Behörden.