Die neue HOAI, die seit dem 1. Januar 2021 gilt, hat auch angesichts der Feststellungen des EuGH die seitherigen Regelungen weitgehend unangetastet gelassen. Zwangsläufig mussten auf der Basis der genannten Entscheidungen des EuGH die Mindest- und die Höchstsätze fallen.
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