Das Studium ist geschafft und nun? Viele Absolventinnen und Absolventen wollen sofort beruflich durchstarten – ob im Architektur- und Planungsbüro, in einem Unternehmen oder einer Behörde. Der Berufseinstieg kann ab sofort unmittelbar mit dem Beitritt zur Architektenkammer Rheinland-Pfalz verbunden werden. Die Novellierung des rheinland-pfälzischen Architektengesetzes (§ 7a ArchG) vom 2. Juli 2022 macht es möglich! Sie ist das Ergebnis jahrelanger berufspolitischer Arbeit und konstruktiver Abstimmung der Kammer mit dem zuständigen Ministerium.
Absolventinnen und Absolventen haben nun die Möglichkeit, sich unmittelbar nach ihrem erfolgreichen Hochschulabschluss auf freiwilliger Basis für eine Juniormitgliedschaft zu entscheiden. Damit können sie sich frühzeitig der starken Gemeinschaft der über 5.700 Architektinnen, Stadtplaner, Innenarchitektinnen und Landschaftsarchitekten in Rheinland-Pfalz anschließen und von den zahlreichen Dienstleistungen der Kammer profitieren. Sie können berufspolitische Informationen sowie eine berufsbezogene Rechtsberatung in Anspruch nehmen und Eintragungsfragen frühzeitig klären.
Wer kann Juniormitglied werden?
Die Eintragung in die Liste der Juniormitglieder ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Es besteht ein Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung in Rheinland-Pfalz oder der Beruf wird hier ganz oder teilweise ausgeübt,
- es wurde ein mindestens achtsemestriges Studium der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung erfolgreich abgeschlossen und
- die zweijährige berufspraktische Tätigkeit in dieser Fachrichtung wurde begonnen.
Warum Juniormitglied werden?
Juniormitglieder kommen in den Genuss sämtlicher Services und Dienstleistungen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Insbesondere stehen ihnen die Beratungsdienste wie beispielsweise die Rechtsberatung zur Verfügung. Zudem bekommen sie das Deutsche Architektenblatt (DAB) und können sich so umfangreich über aktuelle Belange und Entwicklungen im und um den Berufsstand informieren. Auch das spezifische Weiter- und Fortbildungsangebot der Kammer steht ihnen offen. Darüber hinaus erhalten sie das aktive und passive Wahlrecht, können somit an den Kammerwahlen teilnehmen und sogar selbst kandidieren.
Heute an morgen denken
Auch wenn es noch lange hin ist: An den Aufbau einer guten Rentenabsicherung kann man nicht früh genug denken! Deshalb sollen Juniormitglieder vom ersten Tag an von den Vorteilen der berufsständischen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung profitieren können. Ihnen soll der automatische Zugang zum Versorgungswerk (MEHR) ermöglicht werden. Der entsprechende Staatsvertrag wird zurzeit an die neu eingeführte Juniormitgliedschaft angepasst. MEHR
Von der Junior- zur Vollmitgliedschaft
Die Juniormitgliedschaft ist zeitlich auf die berufspraktische Tätigkeit begrenzt und endet mit der Eintragung in die Architektenliste. Der Wechsel in die Architektenliste sollte in der Regel spätestens nach viereinhalb Jahren erfolgen, andernfalls droht die Streichung aus der Juniorarchitektenliste. Mit dem Wechsel erhält das ehemalige Juniormitglied dann auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung – Architektin/Architekt, Innenarchitektin/Innenarchitekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplanerin oder Stadtplaner – und gegebenenfalls auch eine Bauvorlageberechtigung.
Die Kammer freut sich auf viele neue Juniormitglieder...
...die mit frischen Ideen und Engagement aktiv an der Gestaltung des Berufsstandes mitwirken. Der übliche Weg in die Architektenkammer Rheinland-Pfalz sieht nun also so aus: Fachstudium, Juniormitgliedschaft, Kammermitglied. Damit wird die einstige Lücke zwischen Studienende und Kammereintritt geschlossen. Und das neue System eröffnet sowohl den Absolventinnen und Absolventen als auch der Kammer interessante Perspektiven: Nachwuchskräfte erhalten die Möglichkeit, sich unmittelbar nach dem Studium dem Netzwerk der über 5.700 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen in Rheinland-Pfalz anzuschließen. Zugleich wird die Altersspanne der Kammermitglieder aufgeweitet. Das bringt früher „frisches Blut“ in die Berufspolitik und erleichtert die Ansprache des Nachwuchses insgesamt, zumal Architektur schon immer vom Austausch der Generationen lebt.