Organisationen sind kein Selbstzweck, sondern durch ihre dienende Funktion geprägt und gerechtfertigt. Bei staatlichen Organisationen ist dabei eine zentrale Frage, ob diese dem „Herrscher“ oder den Mitgliedern zu dienen bestimmt sind. Die im frühen 19. Jahrhundert in der deutschen Verwaltungstradition etablierte kommunale Selbstverwaltung hat erstmalig die Interessen der Einwohner in den Vordergrund des Organisationszwecks gestellt. Das Kammerrecht hat sich daran orientiert und diese Gedanken für die Wirtschafts- und Berufskammern durchdekliniert. Daraus folgt, dass die Förderung der Interessen der Mitglieder die – geschriebene oder ungeschriebene – Hauptaufgabe aller Kammern und damit auch der Architektenkammern ist.
Die freien Berufe verstehen sich als professionelle Sachwalter von Interessen, die regelmäßig über das eigene Gewinnstreben und die subjektiven Interessen der Auftraggeber hinausgehen. Rechtspflege, Bevölkerungsgesundheit und eben auch (nachhaltige) Baukultur, Landschaftspflege und städtebauliche Entwicklung prägen die gemeinwohlbezogene Dimension der Berufs- und Kammeraufgaben. Diese werden in der Selbstverwaltungsorganisation Architektenkammer eigenverantwortlich konkretisiert und verfolgt.