Mit dem Gesetz wird ab dem 1. Januar 2023 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von Gewerbeneubauten mit mehr als 100 qm Nutzfläche und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen eingeführt.
Mit dem neuen Solargesetz unterstützt die rheinland-pfälzische Energiepolitik die in Paris vereinbarte Klimaschutzverpflichtung der internationalen Staatengemeinschaft zur Begrenzung des Klimawandels auf höchstens 2 Grad Celsius, möglichst sogar auf 1,5 Grad Celsius, sowie das Erreichen der im Landesklimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaschutzziele einer Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 90 Prozent bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Jahr 1990.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden können in Härtefällen auf Antrag des Bauherrn Ausnahmen von der Errichtungspflicht zulassen, z.B. wenn die Installation technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Weiter ist eine Evaluation der Wirksamkeit des Gesetzes bis Ende 2026 vorgesehen.
Den veröffentlichten Gesetzestext finden Sie hier. MEHR