Unser Architektengesetz ist novelliert. Damit ist ab sofort eine Juniormitgliedschaft möglich. Aha, was heißt das? Und warum ist uns das wichtig?
Mit der Novelle wurde ein Grundsatzbeschluss der Vertreterversammlung Rheinland-Pfalz aus dem Frühjahr 2019 Realität. Der Gesetzgeber hat sich dazu die Argumente der Kammer und die Beispiele anderer Bundesländer genau angesehen und es Absolventinnen und Absolventen ermöglicht, den Schritt ins Berufsleben mit einer Kammermitgliedschaft zu verbinden, wenn auch zunächst „nur“ als Juniormitglied. „Nur“ ist dabei gar nicht so wenig. In der letzten Ausgabe des DAB wurde bereits über die Formalitäten berichtet: Die Leistungen der Kammer stehen den Neuen offen und sie haben vom ersten Tag an ein passives und ein aktives Wahlrecht.
Aber reicht so ein abstraktes Angebot schon? Vielleicht nicht. Deshalb ist unsere Verantwortung, die Juniormitgliedschaft jetzt mit Leben zu füllen. Unsere Aufgabe ist es, bei den Jungen, die gerade in den Beruf starten, für die Chancen zu werben, die in der Juniormitgliedschaft stecken. Denn wer Nachwuchsförderung sagt, muss ganz gezielt und aktiv auf diejenigen zugehen, die er gerne gewinnen möchte – für das eigene Büro, als Kollegin und Kollege oder im Ehrenamt.
Als Berufsstand etwas erreichen können wir nur, wenn wir am Puls der Zeit bleiben. Wenn wir die aktuellen Debatten kennen. Wenn wir den Jungen in den „alten“ Debatten einen Platz einräumen, sie mit ihren Positionen einbinden, ihren frischen Blick, ihre Neugier und ihre Lust auf Veränderung nicht nur aushalten, sondern einfordern. Können wir das? Was wollen wir den jungen Menschen aus Bewegungen wie „Architects for Future“ sagen? Was können wir davon aufgreifen? Und was wollen wir ihnen mitgeben in eine Berufsrealität, die irgendwann ganz in ihren Händen liegt?
Wir sollten es können, schon immer. Denn genau das verlangt die Berufsordnung von uns: „Die Lösung der gestellten Aufgaben im Spannungsfeld divergierender Interessen soll daher die Lebensbedürfnisse des Einzelnen und die der Gesellschaft berücksichtigen, zur Förderung der Baukultur beitragen sowie eine nachhaltige Entwicklung unterstützen.“
So ein Satz liest sich gut und droht doch, im Baualltag zwischen VOB und DIN-Normen zu verblassen. Lassen wir uns das Grundsätzliche nicht nehmen. Themen der Baukulturvermittlung oder Beteiligung an Diskussionen der Stadtentwicklung liegen genauso in unserer Verantwortung, wie Abstandsflächen und Regeln der Technik. Fragen von gesellschaftlicher Relevanz bleiben herausfordernd und sie lassen sich nicht nur im globalen Maßstab, sondern gerade auch im lokalen Handeln angehen. Dazu wollen wir einladen. Beispielsweise mit den Kammergruppenteams. Kammerpräsident Joachim Rind hat beim letzten Kammerstart den Absolventinnen und Absolventen nahegelegt: „Geht in den nun beginnenden Berufsalltag, behaltet euch ein Stück Unbefangenheit, nehmt das Experimentelle mit.“
Wenn es gut läuft, brechen wir mit der Juniormitgliedschaft alle gemeinsam auf. Wieder einmal. Freuen wir uns auf das Experiment! Arbeiten wir gemeinsam daran, dass es glückt!