Zwischenzeitlich ist bereits die 2. Auflage nahezu vergriffen – das Interesse am Thema ist groß, die Liste der Fragen zum Verfahren aber auch lang.
Da das Instrument in Rheinland-Pfalz noch wenig praxiserprobt ist, ist die Verfahrensgestaltung der bislang durchgeführten Fallbeispiele sehr unterschiedlich und aktiviert nicht immer die Potentiale, die das Werkzeug bietet. Daher hat der Vorstand der Architektenkammer entschieden, ein Beratungsangebot für Kommunen zur Durchführung von Konzeptvergaben aufzulegen. Diese Beratungen sollen Leitlinien aufzeigen, die maßgeblich sind für Prozesskultur und Qualität im Ergebnis.
Die große Chance für Städte und Gemeinden besteht darin, bei der Veräußerung von Grundstücken steuernd einzugreifen, um eine sozial gerechte und nachhaltige Stadtentwicklung sicherzustellen. Die Veräußerung einer Liegenschaft nicht nach dem Höchstpreis, sondern an denjenigen Bieter, dessen Konzept die nachhaltigsten Ansätze zur Weiterentwicklung des Quartiers bietet, gibt der Gemeinde die Chance, konkrete Inhalte umzusetzen und damit gesellschaftliche und städtebauliche Ziele zu realisieren. Dafür ist entscheidend, diese Ziele zunächst politisch zu definieren. Auch hier gilt der Grundsatz, dass nur eine gute Vorbereitung mit klaren Randbedingungen auch zu einem guten Ergebnis führt. Es ist nicht ausreichend, in einer Ausschreibung nach dem „besten Konzept“ zu fragen, sondern die Schwerpunktsetzung muss klar aus den Unterlagen hervorgehen: Sind es wohnungspolitische Ziele, oder geht es um Stadtreparatur, wenn beispielsweise eine Baulücke geschlossen werden soll? Wird ein Entwickler für eine problematische Bestandsimmobilie gesucht oder sollen besondere klimapolitische Ziele verfolgt werden?
Die eindeutige Benennung der Ziele und deren Abgrenzung – ein einzelnes Verfahren kann nicht alle Themen auf einmal leisten – führt zu eindeutigen Bewertungskriterien. Diese sind Voraussetzung für ein transparentes Verfahren, das den Bietern Chancengleichheit garantiert. Dies ist umso bedeutender, als die Verfahren vom Engagement der Bieter getragen sind. Schließlich sind sie es, die auf eigene Kosten planerische Konzepte ausarbeiten lassen und zur Entscheidung stellen.
Daher sind auch hier die Grundlagen der Verfahrenskultur zu beachten: die Gleichbehandlung
aller Bieter, eine klare und eindeutige Aufgabenstellung, zu der die Veröffentlichung der Qualitätskriterien mit Gewichtung gehört, und die Dokumentation einer transparenten, nachvollziehbaren Entscheidung. Die Selbstverpflichtung der Kommune, sich mit der Grundstücksveräußerung über Konzeptvergabe auch an die vorher formulierten Bedingungen zu halten, sollte ebenso selbstverständlich sein, wie die Bewertung der Konzepte durch ein Fachgremium mit Kompetenzen entsprechend den Auswahlkriterien.
Die städtebaulich-architektonische Qualität ist ein wichtiges Kriterium bei der Konzeptauswahl, denn die bauliche Struktur kann eine bestimmte Nutzung dauerhaft absichern und ist oft langlebiger als ein Nutzungskonzept.
Wenn man diese Grundlagen beachtet, dann bietet die Konzeptvergabe eine hervorragende Möglichkeit, strategische Ziele der Stadtentwicklung umzusetzen und baukulturelle Qualität zu sichern, über die Mittel der Bauleitplanung hinaus. Sie stellt damit neben Planungswettbewerben und Gestaltungsbeiräten ein weiteres wichtiges Werkzeug zur Bau- und Prozesskultur dar.
Allen gemein ist, dass als Voraussetzung eine ganzheitliche und weitsichtige Stadtplanung die Basis sein muss, damit die unterschiedlichen Werkzeuge ihre Wirkung entfalten können.
Archivbeitrag vom 13. November 2019