02. Januar 2013

Mehr Solidarität

Porträt Gerold Reker
Gerold Reker
Foto: Heike Rost, Mainz

Kammerpräsident Gerold Reker erläutert in der Januarausgabe 2013 des DAB die Beitragsanpassung aus Gründen der Solidarität

Die Vertreterversammlung der Architektenkammer hat auf ihrer Sitzung am 16. November beschlossen, dass für eine erhöhte Rücklagenbildung eine allgemeine Beitragsanpassung um 8,4 Prozent für das Jahr 2013 erfolgt. Dies entspricht einem Grundbeitrag von 852 Euro. Dieser Schritt ist notwendig, um die Vorgaben der Richtlinien für die Haushalts- und Kassenführung einzuhalten. Mitglieder mit Einnahmen aus ausschließlich angestellter und beamteter Tätigkeit werden zusätzlich statt mit bisher 2,5/12 mit 3/12 zum Beitrag veranlagt. Angestellte und beamtete Mitglieder mit einem Bruttojahreseinkommen unter 15.000 Euro zahlen auf Antrag weiterhin 2,5/12 des Grundbeitrages. Die Entscheidung einer im Vergleich stärkeren Beitragsanpassung für die nicht freischaffenden Mitglieder hat folgenden Hintergrund:

Das ursprüngliche Verhältnis einer kleineren Zahl von Nichtselbständigen zu einer größeren Zahl von Selbständigen hat sich zwischenzeitlich so verändert, dass bei rund 5.500 Kammermitgliedern in 2012 inzwischen knapp die Hälfte nichtselbständige Kolleginnen und Kollegen sind. Als Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner sind sie zu rund drei Vierteln in privatrechtlichen und zu einem Viertel in öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen tätig. Da sich das rheinland-pfälzische Kammerwahlrecht nicht auf die Zugehörigkeit zu Berufsgruppierungen bezieht (wie etwa in Nordrhein-Westfalen), wäre es den Nichtselbständigen im Rahmen der Wahl zur Vertreterversammlung durchaus möglich, den Vorstand in größerer Zahl mit A+B Architekten zu besetzen als das derzeit der Fall ist. Erkennbare Hindernisse sind dabei offensichtlich zeitlicher und terminlicher Art. In der Regel muss ein Vorstandsmitglied pflichtgemäß jährlich an mindestens acht Vorstandssitzungen, zwei Vertreterversammlungen, mehreren Ausschusssitzungen und an Terminen seines gewählten Ausschusses bei der BAK in Berlin teilnehmen. Die zeitliche Belastung trifft Selbständige wie Nichtselbständige zwar gleichermaßen, die Autonomie der Zeiteinteilung ist bei vielen Nichtfreischaffenden aber oft sehr viel kleiner.

Schaut man sich den Haushalt der Kammer und das Beitragsaufkommen an, das zu Dreiviertel von den Selbstständigen und zu rund einem Viertel von den Nichtselbstständigen aufgebracht wird, lässt sich feststellen, dass die größte Haushaltsposition auf die Geschäftsstelle und die Personalkosten entfällt. Sie arbeitet dabei aber gleichermaßen für Selbstständige und Nichtselbstständige. Jedes Kammermitglied bekommt ohne Unterschiede die von ihm erfragten Auskünfte und ist in den Regelkreislauf der Kammerinformation eingebunden. Kernthemen wie der Schutz des Titels und der Berufsausübung betreffen alle im gleichen Maß. Die HOAI ist für Angestellte in Büros von gleicher Wichtigkeit wie für deren Inhaber. Wettbewerbs- und Baukultur gehen alle an. Das Versorgungswerk spricht für sich. Engagement und Beitrag - beides ist eine Frage der Solidarität aller Mitglieder.

Bei aller Gemeinsamkeit sind gerade bei den berufsständischen Zielfindungsfragen Differenzen spürbar, derer sich der Vorstand und das Präsidium bewusst sind. Deshalb werden seit Beginn der neuen Wahlperiode ausgleichende Regelungen gesucht. Hierzu wurde eine Vorstandsarbeitsgruppe gebildet, die mit dem zuständigen Ausschuss A1 und weiteren Nichtselbständigen nach schlüssigen Wegen sucht und auch zukünftig die Integration der angestellten und beamteten Mitglieder in die Aktivitäten der Kammer diskutieren wird.

Unterschiedliche Interessen gibt es naturgemäß bei Fragen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. Hier müssen sich Kammern aus Sachauseinandersetzungen heraushalten, weil sie weder berufsständisches Arbeitsgericht noch Schlichter in Tarifverhandlungen sind.

Angestellte und beamtete Mitglieder sind in Architekturbüros und Ämtern, in Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft, bei Projektentwicklern und Banken oder in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen oft in Spezialgebieten aktiv. Sie haben häufig besondere Kenntnisse im Baurecht und Verfahrensfragen. Sie sind in der sogenannten „Null-Phase“ der Projektvorbereitung / -entwicklung tätig und liefern damit wesentliche Vorarbeiten für die Architektentätigkeit der Selbständigen. Solche Sachkunde würde die Kammerarbeit ungemein bereichern. Sie würde allen Kollegen nützen, wenn sie etwa zu Themen wie Normen und Regeln, zur HOAI oder zur Diskussion um das Bauordnungs- und Planungsrecht eingebracht würde. Hier arbeiten Kammern in vielen privaten und staatlichen Fachgremien mit und leisten konstruktive Lobbyarbeit. Dabei hilft jede Sachkunde und jede besondere Praxiserfahrung!

Dazu bedarf es gar keines Dauerengagements. Schon die Teilnahme an gelegentlich tagenden Arbeitsgruppen, an Veranstaltungen, Vorträgen oder schriftliche Statements wären hilfreich. Hier lassen sich berufliche, berufsständische und berufspolitische Schnittstellen herausarbeiten! Selbständige und nichtselbständige Architekten sollten sich auf gemeinsame Zielsetzungen besinnen und diese in gegenseitigem Respekt versuchen umzusetzen.

Das heißt für die Arbeitgeber: Sie wissen um die Bedeutung der Kammern, oft sind Sie dort selbst aktiv. Räumen Sie Ihren Mitarbeitern Mitwirkungsmöglichkeiten ein. Diese Form des Engagements wird allen dienen.

 

Archivbeitrag vom 2. Januar 2013