Die Generation Praktikum ist längst zum fest stehenden Begriff in unserem Berufsstand geworden. Für Hungerlöhne werden junge Absolventen engagiert und jeweils dort abgeschröpft, wo sie ihre spezielle Fähigkeiten haben. Ein übersetzter Markt, jugendlicher Leichtsinn, das Engagement und der Wunsch junger Menschen, hochmotiviert mitarbeiten zu dürfen, wird teilweise ausgenutzt zur Gewinnmaximierung oder zur Kompensation unauskömmlich ausgehandelter Honorare. Und bevor es zum richtigen Vertrag kommt ... da war doch noch ein anderer Bewerber, oder? Auf einzelne Vertragsgestaltungen kann die Vertretung der Kammer keinen Einfluss nehmen, aber Architekten als Arbeitgeber auf der einen Seite und als Arbeitnehmer einschließlich der Absolventen auf der anderen Seite haben jeweils ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Wer ein Gehalt zahlt, das es Mitarbeitern nicht ermöglicht, alleine davon ein Leben zu finanzieren, handelt unkollegial und nicht standesgemäß und nicht zuletzt schadet er dem Ansehen des Berufsstandes in der Gesellschaft. Andererseits gehören zu jedem Vertrag mindestens Zwei. Und wohl in kaum einem anderen Beruf ist so viel Bereitschaft zu erkennen, voller Enthusiasmus und idealistischer Ziele wegen die eigene geistige Leistung unter Wert preis zu geben. So reizvoll die angebotene Stelle auch zu sein scheint, unlautere Vertragsgestaltungen sollte man ablehnen, der Architektenkammer Ross und Reiter nennen und weiter suchen nach seriösen Arbeitgebern ... auch wenn es schwer sein mag.
Für Architekten auf beiden Seiten gilt: Wir werben in der Öffentlichkeit mit unserem großen Verantwortungsbewusstsein; dem müssen wir nicht zuletzt auch untereinander gerecht werden.
Vizepräsident Ernst Wolfgang Eichler, Alzey
Archivbeitrag vom 8. April 2008