So charakterisierte einmal ein honoriger Vertreter der rheinland-pfälzischen Architektenschaft die Aufgabenstellung für einen Architekten oder eine Architektin im Umgang mit einem Baudenkmal. Gemeint sind damit sicherlich auch die Anforderungen, die sich - soweit es sich um ein geschütztes Kulturdenkmal handelt - bei der Lösung der Bauaufgabe im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durch die unteren Denkmalschutzbehörden im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde an die verantwortlich Handelnden gestellt werden.
Das Genehmigungsverfahren ist sowohl aus formaler als auch materieller Sicht im Denkmalschutzgesetz des Landes geregelt. Fasst man die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben kurz zusammen, so bedarf jede Veränderung eines geschützten Kulturdenkmals selbst oder auch an seiner Umgebung - soweit sie für dessen Bestand, Erscheinungsbild oder städtebaulichen Wirkung von Bedeutung ist - einer Genehmigung.
Die Genehmigung wird im Wesentlichen nur dann erteilt, wenn die geplanten Veränderungen den Belangen des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen. Allerdings lässt das Gesetz Genehmigungen mit Auflagen bei einer Minimierung der Eingriffe am Baudenkmal zu. Ebenso ist auch eine Genehmigung bei anderen, den Denkmalschutz überwiegenden Belangen möglich.
Die Belange des Denkmalschutzes sind anerkannte, in vielen auch gerichtlichen Verfahren juristisch abgesicherte Regeln des Bauens. Aber sie sind nicht wie andere einem Baugenehmigungsverfahren zu Grunde liegende Regeln normiert, quasi „abhakbar“ durch die jeweilige Prüfbehörde.
Sie werden vertreten, letztendlich ausgelegt durch die Fachreferenten und -referentinnen der Denkmalschutz- und -fachbehörden, bedürfen immer wieder der Orientierung am Einzelfall und sind insbesondere im Hinblick auf die Auflagen Ermessensentscheidungen der handelnden, verantwortlichen Personen.
Bezogen auf die Arbeit der rheinland-pfälzischen Fachbehörde sind solche Ermessensentscheidungen gerade bei speziellen Fragestellungen Gegenstand der Beratung aller Fachreferenten und -referentinnen in einem gemeinsamen Gremium. Ein Verfahren, das manchmal für Unmut vor Ort sorgt, weil die gewünschte, schnelle, „ad hoc“- Entscheidung ausbleibt. Jedoch führt dieses Verfahren zu einem ausgewogenen Ergebnis. Die abschließende Entscheidung fällt dann immer noch im Benehmen mit der für die Genehmigung zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden.
Natürlich bedeuten solche Entscheidungen auch Einschränkungen sowohl im Hinblick auf mögliche Nutzungen als auch auf gestalterische Freiheiten. Ein Baudenkmal ist keine gestaltbare Baumasse. Verzicht auf gestalterische Freiheiten bedeutet nicht Verzicht auf gute Architektur. Gerade der sensible, sich in seinem eigenen Gestaltungsdrang zurücknehmende Umgang mit einem Baudenkmal erfordert einen qualifizierten Architekten oder eine qualifizierte Architektin und ist in der Tat bei einer gelungenen Umsetzung ein Beispiel für gute Architektur und ein Beitrag zur Baukultur.
„Es ist häufig auch eine Frage der guten Kommunikation“
Die das Genehmigungsverfahren begleitenden Abstimmungsverfahren sind entscheidend für den Erfolg der Maßnahme. Einer möglichst frühen und guten Kommunikation zwischen allen Beteiligten kommt hierbei eine ganz besondere Bedeutung zu. Dies bedeutet, dass in solchen Verfahren neben der fachlichen Kompetenz auch eine hohe soziale Kompetenz von den handelnden Personen gefordert wird.
Nicht ohne Grund wird vom Gesetzgeber im Denkmalschutzgesetz bei der Wahrnehmung der denkmalpflegerischen Aufgaben die möglichst partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten herausgestellt.
Jedoch auch „partnerschaftliche Zusammenarbeit“ ist kein normierter Begriff. Partnerschaftlich sollte gegenseitige Akzeptanz und Respekt bedeuten, hohe Bereitschaft zum Dialog, Transparenz in allen Entscheidungen, das Verstehen der gegenseitigen Positionen und, soweit fachlich akzeptabel, Kompromissbereitschaft.
Vorstand und Geschäftsführung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und die Leitung der Denkmalfachbehörde - die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) mit ihrer Direktion Landesdenkmalpflege - suchen diesen Dialog. Als ein erstes Ergebnis ist die bereits sehr erfolgreich laufende Fortbildungsreihe „Tatort Altbau“ zu nennen. Es wurden Vereinbarungen zu weiteren gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen und Symposien zu Denkmalschutzthemen getroffen. Ebenso sind ein weiterer gegenseitiger Informationsaustausch zu einzelnen Projekten oder Fragen, die das Gesetz betreffen, sowie möglichen Fördermaßnahmen auf der Leitungsebene von Kammer und GDKE wie auch auf der Ebene der Kammergruppen und den für die jeweiligen Gebiete zuständigen Denkmalfachreferenten geplant.
Thomas Metz,
Generaldirektor der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz