Zunächst ging Präsident Joachim Rind auf die Streichung von VgV § 3 Abs. 7 Satz 2 und ihre Auswirkungen ein. Er erläuterte, dass die Architektenkammer gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund zurzeit die Summe von 5,3 Millionen Euro anstatt der 215 Tausend Euro als Schwelle für europaweite Ausschreibungen ansehe. Das Risiko künftiger Klagen werde erkannt, jedoch habe die Bundesingenieurkammer ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Bei Planungsleistungen, so Rind weiter, handele es sich um keinen reinen Dienstleistungsvertrag. Eine rechtliche Auslegung des VGV §3 sei daher auch in diesem Sinne möglich. Dem konnte sich Kruppert nur anschließen. Für das Gros der Planungsaufträge sei eine europaweite Ausschreibung wenig zielführend, so der Landrat. Der wachsenden Bürokratisierung müsse – wo möglich – entgegengewirkt werden, waren sich die Vertreter der Kammer und des Kreises einig. Rind warb nochmals für Architektenwettbewerbe und Hauptgeschäftsführerin Annette Müller verwies auf das Angebot einer Initialberatung durch die Kammer.
Die Förderung regionaler Baukultur war ein weiteres zentrales Thema. Mit der Initiative Baukultur Eifel, auf Engagement der ortsansässigen Kammergruppe mitgegründet, möchten Kreis und Kammer die reiche Bautradition der Eifel erhalten, weiterentwickeln und auf die Bedeutung und Wirkung von Architektur wie regionaler Baukultur für die Wohn- und Lebensqualität hinweisen. Der Kreis, so Kruppert, versuche dabei direkt Kontakt zu Bauherren und Architektenschaft zu gewinnen. Bauaufgaben liegen vor allem im innerörtlichen Bestand, weniger in den Neubaugebieten, lautete die einhellige Meinung. Dabei sei die Kreisverwaltung auf das Know-how von Architektinnen und Architekten angewiesen.