Kammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder mit Blick auf das Gemeinwohl. Als Vertreter ihrer Mitglieder unterliegen sie keinen parteipolitischen Einflüssen. Vielmehr sind sie häufig kritische, immer dialogbereite und vor allem beratende Partner von Politik und Verwaltung.
Denn Kammern sind Selbstverwaltungseinheiten des Berufsstandes, im Fall der Architektenkammer der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Aus dieser gesetzlich unterfütterten, demokratisch legitimierten Verfasstheit speist sich das Gewicht der Kammerarbeit. In Rheinland-Pfalz wählen die insgesamt rund 5.600 Mitglieder ihre 48 Vertreter in das „Parlament“ der Kammer, die Vertreterversammlung. Zusätzlich wirken weitere Vertreter des Berufsstandes in Gremien der Kammern und kammerbezogenen Netzwerken mit, so dass rund 100 Personen ehrenamtlich für den Berufsstand im Einsatz sind.
Kammeraufgaben
Durch den Gesetzgeber ist der Architektenkammer Rheinland-Pfalz mit § 13 des Architektengesetzes ein Katalog von Aufgaben übertragen worden, die sich in drei Gruppen einteilen lassen:
- Ordnungspolitische, hoheitliche Aufgaben: Die Führung der Architektenliste und Überwachung der Berufsordnung bedeuten u.a., dass die Kammer den Schutz der Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplaner“ gewährleistet und den erforderlichen Versicherungsschutz der Mitglieder überwacht.
- Dienstleistungsangebote an Mitglieder: Zur Anpassung an Marktentwicklungen bietet die Kammer ein breites Spektrum an Informations- und Fortbildungsmöglichkeiten an. Hinzu kommen im Dienste des Verbraucherschutzes Angebote zur Schlichtung zwischen Bauherrn und Architekten.
- Interessensvertretung für den Berufsstand: Aktuelle berufspolitische Herausforderungen sind u.a. die Novelle des Vergaberechtes; das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die HOAI; die Novelle des Bauvertragsrechts oder auch die Umsetzung der Berufsanerkennungslinie. Anhand der unvollständigen Themennennung wird deutlich, dass das Handeln der Europäischen Union für die Rahmenbedingungen der Berufsausübung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Entsprechend eng vernetzt erfolgt die Interessensvertretung der Länderkammern in Abstimmung mit der Bundesarchitektenkammer.
Einsatz für mehr Baukultur
Baukultur ist ein Gemeinschaftsgut. Entsprechend häufig droht sie unter die Räder von Einzelinteressen zu geraten. Die Kammer setzt sich intensiv für mehr Baukultur im Land ein und vergisst dabei nie, auf das Potenzial und die Belange der Architektenschaft aufmerksam zu machen. Sie verdeutlicht die Leistungsfähigkeit des Berufsstandes anhand gesellschaftlich relevanter Fragestellungen wie der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, der Bewältigung der Energiewende oder auch kulturell bedeutsamer Ereignisse wie dem Reformationsjubiläum. Mit der systematischen gesellschaftlichen Etablierung des Zentrum Baukultur wurde ein Ort des Austausches der Architektenschaft mit Politik und anderen gesellschaftlichen Interessensgruppen geschaffen, an dem eine Vielzahl an berufsrelevanten Themen diskutiert werden.
Die Aufgaben werden zukünftig nicht weniger
Die aktuellen Ereignisse lassen nicht erwarten, dass die zukünftigen Herausforderungen für den Berufsstand geringer werden. Eine starke Interessensvertretung ist daher mehr denn je erforderlich. Und dies kann nur durch engagierte Vertreter aus der Mitgliedschaft gewährleistet werden. Auf Ihre Mitwirkung kommt es an. Folgen Sie dem Aufruf im Leitartikel - stellen Sie sich zur Wahl und engagieren Sie sich in Ihrer Kammer.
Archivbeitrag vom 21. April 2016