Die „neue“ städtebauliche Förderung konzentriert sich zukünftig auf drei Programme: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und ist mit insgesamt 790 Millionen Euro ausgestattet. Eine Ausweisung von Fördergebieten und ein integriertes Entwicklungskonzept sind wie bisher Voraussetzungen für die Aufnahme in eines der Programme. Die Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung 2020“ gilt seit dem 7. Mai 2020.
Warum nun der Zusatz BITTE ANWENDEN im Titel? Seit Jahren pflegt die Architektenkammer den Kontakt zu den Städten und Landkreisen des Landes. In regelmäßigen Gesprächen werben wir für BAUKULTUR und erörtern aktuelle Themen der Stadtentwicklung. Anlässlich eines Termins mit der Verwaltungsspitze eines Oberzentrums und der Diskussion zum Vorgehen bezüglich des anstehenden Leerstandes eines Kaufhauses im Stadtzentrum wurde deutlich, dass der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss gegen die erneute Festlegung eines Sanierungsgebietes gefasst hat. Da schwingt Skepsis gegenüber den öffentlichen Instrumenten mit. Vermutlich auch, wenn das Fördergebiet „Lebendiges Zentrum“ heißt.