Im Mittelpunkt stand in diesem Jahr die Streichung von VgV § 3 Abs. 7 Satz 2, deren Auswirkungen für den Vergabealltag in ihrer Dimension überhaupt noch nicht absehbar seien. Gleichwohl stelle sie aber die kommunalen Auftraggeber wie auch die Architekturbüros vor große Herausforderungen. Schließlich müsse künftig jeder Kindergarten EU-weit ausgeschrieben werden. Das überfordere die Vergabestellen der Kommunen, waren sich alle einig. Zudem wurden die aktuellen Schwellenwerte und der Zielkonflikt von Nachhaltigkeit, Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren diskutiert. Um modellhafte, schlanke Verfahren zu entwickeln, soll eine Arbeitsgruppe aus kommunalen Spitzenverbänden, Architekten- und Ingenieurkammer gebildet werden. Die Kammervertreter warben in diesem Zusammenhang nochmals für qualitätssichernde Verfahren, vor allem für Wettbewerbe. Sie verwiesen auf die kostenlose Basisberatung der Kammer für öffentliche Auftraggeber und überreichten die von der Kammer als Broschüren herausgegebenen Ratgeber zu Wettbewerbsverfahren und Orientierungshilfen zur Konzeptvergabe.
Ein weiteres Schwerpunktthema war der Fachkräftemangel, wobei sich die Kammervertreter entschieden für eine baufachliche Besetzung der mit dem Bauen befassten Ämter aussprachen. Aloysius Söhngen, Vorsitzender des GStB, verteidigte hingegen die Besetzung der Amtsleitungen durch Verwaltungskräfte.
Darüber hinaus tauschten sich die Gesprächsteilnehmenden über die neue Schulbaurichtlinie aus, die einen Flächen- statt Raumbezug ausweist und die Phase 0 integriert. Seitens des GStB besteht Interesse, gemeinsam die Chancen der Phase 0 zu erkunden. Hier soll das Gespräch fortgeführt werden.