Die überwiegende Mehrheit der vollzeittätigen Befragten (81 %) gab in der Umfrage der HommerichForschung an, in 2017 Überstunden geleistet zu haben. Dabei waren Überstunden in Architektur- und Planungsbüros sowie in der gewerblichen Wirtschaft weiter verbreitet (84 % bzw. 80 %) als im öffentlichen Dienst (77 %). Die durchschnittlich geleisteten Überstunden pro Woche variieren zwischen sieben Stunden bei Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft, fünf Stunden bei angestellten Kollegen in Architektur- und Planungsbüros und drei Stunden im öffentlichen Dienst.
Bezahlung der Überstunden Im Referenzjahr 2017 wurden nur bei einem kleinen Anteil der Befragten (4 %) die Überstunden voll bezahlt. In 17 % der Fälle wurden diese teils bezahlt, teils per Freizeitausgleich abgegolten. Deutlich üblicher ist es laut Studie, Überstunden ausschließlich per Freizeitausgleich (52 %) oder gar nicht (27 %) abzugelten. Differenziert nach Arbeitgeber zeigte sich, dass die Überstunden im öffentlichen Dienst überwiegend per Freizeitausgleich abgegolten wurden (91 %), wohingegen in der gewerblichen Wirtschaft in mehr als der Hälfte der Fälle keine Vergütung von Überstunden erfolgte (54 %). Für Architektur- und Planungsbüros ergab sich ein differenziertes Bild: Hier wurden Überstunden vorwiegend durch Freizeitausgleich abgegolten (38 %) oder teils bezahlt, teils per Freizeit ausgeglichen (26 %). In 29 % der Fälle wurden Überstunden jedoch gar nicht abgegolten.
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