Gleichzeitig wurden die Länder nach § 26f EnEV verpflichtet, der Bundesregierung ihre Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen mitzuteilen. Inzwischen befindet sich diese Pflicht in § 99 GEG. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Stichprobenkontrollen und damit die Etablierung einer Kontrollstelle ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat diese Aufgabe auf die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz übertragen. Zu den Aufgaben der Kammern gehören dabei die Vorbereitung und Durchführung der Stichprobenkontrollen, die Dokumentation der wesentlichen Ergebnisse der Kontrolle sowie das Darstellen und Analysieren von Auffälligkeiten.
Die Architektenkammer prüft die Energieausweise Wohngebäude, die Ingenieurkammer prüft die Energieausweise Nichtwohngebäude und die Inspektionsberichte von Klimaanlagen.
Ziel des Gesetzgebers ist, Energieausweise als Instrument der Verbraucherinformation und Energiepolitik zu verbessern und weiter zu entwickeln. Bei der Kontrolle der Ausweise geht es nicht darum, die Richtigkeit eines einzelnen Energieausweises zu prüfen, sondern in der Gesamtbewertung zu ermitteln, welche Angaben sich in der Praxis bewähren oder gegebenenfalls zu modifizieren sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dipl. Ing.(FH) Birgit Maack
GEG-Kontrollstelle bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Tel.: 06131 - 99 60 38
maack@akrp.de