QNG: Wichtiges für Architektinnen und Architekten

Der Bund fördert im Rahmen der BEG bereits seit dem 1. Juli 2021 Nachhaltigkeitsaspekte durch eine eigene „Nachhaltigkeits-Klasse“. Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG.

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Informationsbroschüren. Wir haben auf dieser Seite die relevanten Publikationen für Sie zusammengestellt.

Einen guten allgemeinen Überblick bietet die Broschüre Qualitätssiegel NACHHALTIGES GEBÄUDE - Neubau von Wohngebäuden.

Auch die Version für Bauherren liefert nützliche Informationen: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude - Neubau von Wohngebäuden (gleicher Titel wie oben, aber andere Publikation)

 

Wer braucht ein QNG?

Wer bei Neubauvorhaben eine BEG-Förderung der KfW in Anspruch nehmen will, kann nur noch Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 (für Wohngebäude) bzw. für die Effizienzgebäude-Stufe 40 (für Nichtwohngebäude) mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) stellen. Damit wird der Erhalt des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) für die Förderung obligatorisch.
Die Bundesregierung vertreten durch das Bundesbauministerium legt die Kriterien und Bedingungen für das Qualitätssiegel fest. Das Qualitätssiegel wird nach einer Zertifizierung im Auftrag des Bundesbauministeriums durch unabhängige Stellen vergeben.

    Wer darf ein QNG ausstellen?

    Es gibt keine konkreten Anforderungen an die Qualifikation der Nachhaltigkeitsexperten. Die Anbieter der Nachhaltigkeitsbewertungssysteme definieren ihre Anforderungen an ihre Auditoren selbst. Es gibt  seitens des Bundes keine Liste mit Nachhaltigkeitsexperten (ähnlich der Energieeffizienz-Expertenliste). 

    Was kostet die Zertifizierung für das QNG?

    Die Kosten setzen sich aus den Zertifizierungsgebühren und den Honorarkosten für den Nachhaltigkeitsexperten zusammen.. Die Zertifizierungsgebühren hängen unter anderem von der Art und Größe des Gebäudes ab. Die Honorarkosten für den Nachhaltigkeitsexperten richten sich nach dessen Aufwand.

    Antragstellung QNG-Zertifizierung

    • Antrag auf eine Nachhaltigkeitszertifizierung und die QNG-Zertifizierung
    • Optimierung der Planung
    • Dokumentation und Bewertung
    • Einreichung bei der Zertifizierungsstelle durch den Nachhaltigkeitsexperten/die Nachhaltigkeitsexpertin

    Der Antragsteller – in der Regel der Bauherr – beauftragt einen Nachhaltigkeitsexperten ("Auditor"). Dieser meldet das Projekt an, begleitet und dokumentiert den Planungs- und Bauprozess und reicht die Unterlagen zur Prüfung bei der Zertifizierungsstelle ein.

    Voraussetzungen und Grundlagen

    Um das Qualitätssiegel zu erhalten, müssen folgenden inhaltliche und formale Voraussetzungen erfüllt werden:

    • Das Gebäude muss ökologische, soziokulturelle und ökonomischen Anforderungen erfüllen.
    • Durchführung einer Zertifizierung nach einem staatlich anerkannten Nachhaltigkeitsbewertungssystem
    • Die erreichten Qualitäten müssen durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft werden.

    Grundlage für die Auditierung und Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, in der zum Zeitpunkt der Beauftragung der Zertifizierungsstelle aktuellen Fassung, sind folgende Dokumente:

    ​​​​Anlage 1: SIEGELVARIANTEN
    ​​​​​Anlage 2: QNG-KRITERIENKATALOG
    Anlage 3: GEBÄUDEANFORDERUNGEN
    Anlage 4: SIEGELMELDUNG 
    Anlage 5: QNG-LOGO MANUAL 
    Anlage 6: QNG-NUTZUNGSLIZENZVERTRAG 

    Anfoderungen an das Gebäude

    Die Voraussetzungen für die Vergabe des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ sind im „Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ aufgeführt.
    Einem Gebäude wird QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM einer bestimmten Siegelvariante zuerkannt, wenn der Zertifizierungsstelle nachgewiesen wurde, dass das Gebäude die nachfolgenden Vorgaben erfüllt:

    Allgemeine Anforderungen: Das Gebäude sowie die Prozesse seiner Planung, Errichtung und Übergabe/Inbetriebnahme muss durch ein vom Siegelgeber registriertes Bewertungssystem zertifiziert sein. Die umfassende Betrachtung des gesamten Lebenszyklus – unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität sowie technischer Aspekte und Prozesse – macht Nachhaltigkeit über konkrete Kriterien und Bewertungsmaßstäbe messbar. Bevor die allgemeinen Anforderungen bewertet werden, muss das Erreichen der festgelegten Qualitätsniveaus anhand von bestimmten Kriterien der drei Nachhaltigkeitsdimensionen nachgewiesen werden.

    • Soziokulturelle Aspekte / soziale Qualität: Erfüllung vonNutzeranforderungen, thermischer Komfort, visueller Komfort, Schallschutz, Barrierefreiheit, Risiken für die Gesundheit
    • Ökologische Aspekte / ökologische Qualität: Flächeninanspruchnahme, Ressourceninanspruchnahme, Schutz der Biodiversität, Trinkwasserbedarf in der Nutzungsphase, Wirkungen auf die globale Umwelt
    • Ökonomische Aspekte / ökonomische Qualität: Lebenszykluskosten

    Besondere Anforderungen: Das Gebäude sowie die Prozesse seiner Planung, Errichtung und Übergabe/Inbetriebnahme erfüllen alle in der Anlage 3 definierten besonderen Anforderungen. Der Bund, vertreten durch das Bundesbauministerium, formuliert zusätzlich die besonderen Anforderungen im öffentlichen Interesse. Diese sind detailliert mit Bewertungskriterien und Bewertungsmaßstäben in den Siegeldokumenten beschrieben, die auf dem Informationsportal www.nachhaltigesbauen.de veröffentlicht sind. Sie umfassen insbesondere: 

    • Anforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
    • Anforderungen an die Barrierefreiheit des Gebäudes
    • Anforderungen an die Inanspruchnahme von Ressourcen sowie eine nachhaltige Materialgewinnung
    • Anforderungen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus im Interesse des Klimaschutzes

    Prüfung der Erfüllung aller Anforderungen:

    1. Zertifizierung der Planung: Nachweis geplanter Qualitäten vor Fertigstellung des Gebäudes, z.B. im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verfahren. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Zertifizierung der Planung ist der Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung bzw. Fertigstellung der Ausführungsplanung. Die Nachweisführung erfolgt auf der Grundlage des Baumusters: Das Baumuster ist der aktuelle Planungsstand, der einer erteilten Baugenehmigung entsprechen muss bzw. öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widersprechen darf. Fehlende Angaben müssen durch rechtlich verbindliche Absichtserklärungen des Bauherrn ersetzt werden., deren Erfolgsaussichten von einem Nachhaltigkeits-Experten bestätigt werden müssen!

    2. Zertifizierung des Gebäudes: Das Zertifizierungsprogramm der Zertifizierung des Gebäudes besteht aus einem registrierten Bewertungssystem und den Gebäudeanforderungen einer Siegelvariante aus Anlage 3 (QNG-PLUS und QNG-PREMIUM).
      Der frühestmögliche Zeitpunkt der Zertifizierung des Gebäudes ist der Zeitpunkt, an dem die Erfüllung des Zertifizierungsprogramms mit Unterlagen nachgewiesen werden kann, welche den tatsächlich realisierten Qualitäten nach Baufertigstellung eines vollständig nutzbaren Gebäudes entsprechen.

    Ablauf der Zertifizierung

    Voraussetzung für die Vergabe des QNG sind die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Eine aktuelle Aufführung aller registrieren Bewertungssysteme ist einsehbar auf der Internetseite www.nachhaltigesbauen.de.

      Nachhaltigkeits-Expertinnen und Experten sind bei den jeweiligen Zertifizierungsstellen gelistet und beraten mit dem Ziel der Unterstützung

      • bei der Zuerkennung des QNG zur Auswahl der Systeme,
      • der Durchführung der Zertifizierung und
      • zu den unterschiedlichen Qualitätsstandards.

      Die Leistungen sind nicht verbindlich vorgegeben, sondern müssen individuell vereinbart werden.

      Zu Beginn der Planung erfolgen in der Regel die Überprüfung der vorliegenden Konzepte als "Pre Check“ und die Festlegung von angestrebten Qualitätsstandards in einer Zielvereinbarung (Lastenheft). In dem darauf aufbauenden Pflichtenheft sollten die notwendigen Nachweisleistungen dargestellt sowie Verantwortlichkeiten und Termine festgelegt werden. Die Anmeldung bei der Zertifizierungsstelle für die Verleihung des QNG erfolgt nach der ersten Überprüfung, ob die vorliegende Planung die Anforderungen mit großer Wahrscheinlichkeit auch erfüllen kann.

      Zielvereinbarung und Pflichtenheft sind Grundlage für ein Qualitätsmanagement während der Planung und Ausführung. Die Umsetzung der angestrebten Qualitäten obliegt den Planenden und kann im Einzelfall durch die Nachhaltigkeits Expertinnen und Experten unterstützt werden. 
      Das Gebäudezertifikat wird in der Regel nach Fertigstellung des Gebäudes erstellt. Nach Fertigstellung werden die erreichten Qualitäten mit entsprechenden Nachweisen gegenüber der Konformitätsprüfungsstelle belegt und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude verliehen.

      Siegelmeldung, Siegelregistrierung und Siegelvergabe:

      Die Zertifizierungsstelle teilt der Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen (GSNB) im Wege einer elektronischen Siegelmeldung die Zertifizierungsentscheidung durch Übermittlung von Grunddaten der Zertifizierung und des zertifizierten Gebäudes entsprechend Anlage 4 pseudonymisiert zum Zwecke der Überwachung der Siegelnutzung sowie der Evaluation und Weiterentwicklung mit.

      Die Zertifizierungsstelle erhält von der GSNB als Ergebnis der Siegelmeldung eine Registrierungsbestätigung mit einer Registrierungsnummer. 
      Mit einem Zertifikat bestätigt die Zertifizierungsstelle die Erfüllung der Vorgaben der Siegeldokumente und die Erfüllung von QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM (Konformität).
      Eine Prüfung erfolgt sowohl auf der Basis von Planungsunterlagen als auch des Gebäudes zum Zeitpunkt seiner Übergabe. Sämtliche Unterlagen müssen dem tatsächlich realisierten Zustand entsprechen

      Welche Nachhaltigkeitsbewertungssysteme gibt es?

      In den vergangenen Jahren haben verschiedene Anbieter unterschiedliche Systeme zur Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Einzelgebäuden entwickelt. Sie haben zudem eigene Siegel mit eigenen Namen vergeben. Das QNG unterstützt die vorhandenen Nachhaltigkeitszertifizierungen. 

      Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungssystemen können ihre Systeme für bestimmte Anwendungsfälle bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrieren lassen, wenn sie die staatlichen Anforderungen an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erfüllen.

      Aktuell sind folgende Bewertungssysteme registriert:

      Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten:

      • Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1)
      • DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2018 (DGNB NWO18)


      Für Wohngebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten:

      • • Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK_V1.0)
      • • DGNB Neubau Kleine Wohngebäude, Version 2013 (DGNB NKW 13.2)

      Für Nichtwohngebäude:

      • DGNB Neubau Büro- und Verwaltung, Version 2018 (DGNB NBV18)
      • DGNB Sanierung Büro- und Verwaltung, Version 2021 (DGNB SBV21)
      • DGNB Neubau Bildungsbauten, Version 2018 (DGNB NBI18)
      • DGNB Sanierung Bildungsbauten, Version 2021 (DGNB SBI21)
      • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BN - Neubau V2015)
      • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BK - V2017)
      • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Neubau Unterrichtsgebäude (BNB-UN - Neubau V2017)
      • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen -Komplettmodernisierung Unterrichtsgebäude (BNB-UK - V2017)

      In der Systematik vom Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude sind die Anbieter und ihre Bewertungssysteme gleichwertig. Unterschiede gibt es jedoch in den Details der Inhalte, in der Struktur und Organisation der Systeme. Außerdem sind die Anbieter hinsichtlich der Zahl und geografischen Verteilung ihrer Auditoren und Zertifizierungsstellen unterschiedlich organisiert.

      Eine Liste der Zertifizierungsstellen, die als Prüf- und Vergabestelle für das Qualitätssiegel tätig werden dürfen, sowie der Bewertungssysteme, die als Grundlage für das QNG verwendet werden dürfen, ist ebenfalls auf dem Informationsportal www.nachhaltigesbauen.de veröffentlicht.