Rechtsberatung für Mitglieder
Egal, ob Sie als Kammermitglied freiberuflich oder angestellt tätig sind, im öffentlichen Dienst oder in der Bauwirtschaft - es wird immer eine Fülle von rechtlichen Fragestellungen geben, mit denen Sie im Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung konfrontiert sind. Das Dienstleitungsangebot der Architektenkammer Rheinland-Pfalz umfasst auch eine rechtliche Erstberatung unserer Mitglieder in den Rechtsbereichen, mit denen Sie es als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in beruflich zu tun haben.
Dies können Beratungen beim Abschluss von Architektenverträgen, bei Honorar- und Haftungsfragen, zum Bau- und Vergaberecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder zu berufsrechtlichen Fragen sein, wie z.B. zum Werberecht oder zu Fragen der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung. Außerdem bieten wir Hilfestellungen bei der Beantragung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Auch Fragen zur Eröffnung oder Schließung eines Architekturbüros oder der Gründung einer Berufsgesellschaft können an uns gerichtet werden.
Die Behandlung Ihrer Fragen erfolgt in der Regel telefonisch oder schriftlich.