Richtlinie für Planungswettbewerbe - RPW 2013
Im Jahr 2009 wurde die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2008 in Rheinland-Pfalz eingeführt und löste damit die GRW ab. Inzwischen hat diese RPW eine Evaluierungsphase durchlaufen und ist novelliert als RPW 2013 eingeführt.
Für Planungswettbewerbe im Bereich des Bundesbaus gilt die RPW 2013 bereits seit dem 1. März 2013. In Rheinland-Pfalz wurde die RPW 2013 durch Erlass des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 2013 für den Landesbau eingeführt. Mit der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift vom 1. Juni 2014 im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2014 gilt die Richtlinie für Planungswettbewerbe - RPW - in der jeweils aktuellen Fassung neben den Bauvorhaben des Landes auch für Zuwendungsbauten und kommunale Gebietskörperschaften.
Der Planungswettbewerb ist ein Vergabeinstrument. Es gibt unterschiedliche Arten und Gestaltungsmöglichkeiten von Wettbewerbsverfahren, die für ein großes Spektrum von Aufgaben öffentlicher und privater Auftraggeber zur Verfügung stehen.
Durch die sportliche Konkurrenz im Wettbewerbsverfahren besteht die Chance, für eine Bauaufgabe die bestmögliche Lösung zu finden, funktional, städtebaulich, gestalterisch und in Bezug auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Wettbewerb ist ein Instrument zur Optimierung einer Planung.
Voraussetzung für das Gelingen eines Wettbewerbsverfahrens sind klare und faire Regeln. Ein Wettbewerb nach der eingeführten Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW ist ein Verfahren mit gleichberechtigtem Interessensausgleich zwischen Auslober und Teilnehmer.
Kernpunkte dieser RPW sind eine klare und eindeutige Aufgabenstellung mit Angabe aller Randbedingungen und Kriterien, ein kompetentes Preisgericht, ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis, die Einhaltung der Anonymität und damit Gleichbehandlung aller Wettbewerbsteilnehmer. Damit kann ein rechtssicheres Verfahren oberhalb und unterhalb des EU-Schwellenwertes durchgeführt werden.
Die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW finden Sie hier. MEHR