Nutzen Sie staatliche Förderungen!

Der Aus- und Weiterbildungskredit RLP

Selbstständige Architektinnen in Rheinland-Pfalz können über ihre Hausbank bei der ISB einen Aus- und Weiterbildungskredit beantragen. Fördervoraussetzungen sind die Beschäftigung von Auszubildenden, die Schaffung eines Ausbildungsverbundes oder die fachliche Qualifizierung durch Weiterbildung. Das Förderprogramm kann beispielsweise für die Fortbildung der Mitarbeiter oder auch der Inhaber genutzt werden. Insgesamt sind Betriebsmittelfinanzierung bis 500.000 € und zinsgünstige Investitionsfinanzierungen, wie z. B. die Anschaffung von Soft- und Hardware, bis 2 Mio. € möglich.
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Bildungsfreistellung

Angestellte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung, auch als Bildungsurlaub bekannt, um sich fortzubilden. Dieser Anspruch beläuft sich bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen auf zehn Arbeitstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Unsere mehrtägigen Fortbildungen, wie beispielsweise die Sachverständigenlehrgänge, sind anerkannt. (Laut dem Bildungsfreistellungsgesetz muss die Fortbildungsmaßnahme eine Länge von mindestens 18 Unterrichtseinheiten aufweisen. D. h. unsere ein- und zweitägigen Seminare sind leider nicht anerkennungsfähig.)
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QualiScheck

Mit dem Förderprogramm QualiScheck können berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 1.500 Euro jährlich bezuschusst werden. Der Förderansatz wurde konzipiert, um Angestellte in Rheinland-Pfalz bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Ziel des lebenslangen Lernens zu leisten. Unsere Weiterbildungen (mit einer Gebühr von über 100 €) sind förderfähig, da wir als akkreditierter Bildungsträger anerkannt sind. Wichtig zu wissen: Erst nach Bewilligung des Zuschusses darf die Anmeldung bei der gewünschten Fortbildung erfolgen.
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